Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

8.570,42 CHF / Monat

≈ 102.845 CHF im Jahr · Abzüge 13,8 %

entspricht ≈ 9.322 € im Monat

  • Netto · 86,2 % 8.570,42 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,8 % 1.375,59 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt9.946,00 CHF119.352,00 CHF
AHV/IV/EO − 527,14 CHF − 6.325,68 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 109,41 CHF − 1.312,92 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 143,22 CHF − 1.718,64 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 44,76 CHF − 537,12 CHF
Pensionskasse (BVG) − 551,06 CHF − 6.612,72 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.375,59 CHF− 16.507,08 CHF
Nettogehalt8.570,42 CHF102.845,04 CHF

Mit Quellensteuer (1.049,30 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.521,12 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.