Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

8.234,12 CHF / Monat

≈ 98.809 CHF im Jahr · Abzüge 13,8 %

entspricht ≈ 8.924 € im Monat

  • Netto · 86,2 % 8.234,12 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,8 % 1.314,89 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt9.549,00 CHF114.588,00 CHF
AHV/IV/EO − 506,10 CHF − 6.073,20 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 105,04 CHF − 1.260,48 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 137,51 CHF − 1.650,12 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 42,97 CHF − 515,64 CHF
Pensionskasse (BVG) − 523,27 CHF − 6.279,24 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.314,89 CHF− 15.778,68 CHF
Nettogehalt8.234,12 CHF98.809,44 CHF

Mit Quellensteuer (971,13 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.262,99 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.