Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

8.162,96 CHF / Monat

≈ 97.956 CHF im Jahr · Abzüge 13,8 %

entspricht ≈ 8.847 € im Monat

  • Netto · 86,2 % 8.162,96 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,8 % 1.302,05 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt9.465,00 CHF113.580,00 CHF
AHV/IV/EO − 501,65 CHF − 6.019,80 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 104,12 CHF − 1.249,44 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 136,30 CHF − 1.635,60 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 42,59 CHF − 511,08 CHF
Pensionskasse (BVG) − 517,39 CHF − 6.208,68 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.302,05 CHF− 15.624,60 CHF
Nettogehalt8.162,96 CHF97.955,52 CHF

Mit Quellensteuer (958,80 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.204,16 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.