Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

7.963,05 CHF / Monat

≈ 95.557 CHF im Jahr · Abzüge 13,7 %

entspricht ≈ 8.661 € im Monat

  • Netto · 86,3 % 7.963,05 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,7 % 1.265,96 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt9.229,00 CHF110.748,00 CHF
AHV/IV/EO − 489,14 CHF − 5.869,68 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 101,52 CHF − 1.218,24 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 132,90 CHF − 1.594,80 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 41,53 CHF − 498,36 CHF
Pensionskasse (BVG) − 500,87 CHF − 6.010,44 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.265,96 CHF− 15.191,52 CHF
Nettogehalt7.963,05 CHF95.556,60 CHF

Mit Quellensteuer (911,83 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.051,22 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.