Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

7.940,18 CHF / Monat

≈ 95.282 CHF im Jahr · Abzüge 13,7 %

entspricht ≈ 8.636 € im Monat

  • Netto · 86,3 % 7.940,18 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,7 % 1.261,83 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt9.202,00 CHF110.424,00 CHF
AHV/IV/EO − 487,71 CHF − 5.852,52 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 101,22 CHF − 1.214,64 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 132,51 CHF − 1.590,12 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 41,41 CHF − 496,92 CHF
Pensionskasse (BVG) − 498,98 CHF − 5.987,76 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.261,83 CHF− 15.141,96 CHF
Nettogehalt7.940,18 CHF95.282,16 CHF

Mit Quellensteuer (909,16 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.031,02 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.