Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

7.470,89 CHF / Monat

≈ 89.651 CHF im Jahr · Abzüge 13,6 %

entspricht ≈ 8.101 € im Monat

  • Netto · 86,4 % 7.470,89 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,6 % 1.177,12 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt8.648,00 CHF103.776,00 CHF
AHV/IV/EO − 458,34 CHF − 5.500,08 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 95,13 CHF − 1.141,56 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 124,53 CHF − 1.494,36 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 38,92 CHF − 467,04 CHF
Pensionskasse (BVG) − 460,20 CHF − 5.522,40 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.177,12 CHF− 14.125,44 CHF
Nettogehalt7.470,89 CHF89.650,68 CHF

Mit Quellensteuer (799,08 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 6.671,81 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.