Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

6.825,39 CHF / Monat

≈ 81.905 CHF im Jahr · Abzüge 13,4 %

entspricht ≈ 7.361 € im Monat

  • Netto · 86,6 % 6.825,39 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,4 % 1.060,62 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt7.886,00 CHF94.632,00 CHF
AHV/IV/EO − 417,96 CHF − 5.015,52 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 86,75 CHF − 1.041,00 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 113,56 CHF − 1.362,72 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 35,49 CHF − 425,88 CHF
Pensionskasse (BVG) − 406,86 CHF − 4.882,32 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.060,62 CHF− 12.727,44 CHF
Nettogehalt6.825,39 CHF81.904,68 CHF

Mit Quellensteuer (676,62 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 6.148,77 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.