Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

6.503,50 CHF / Monat

≈ 78.042 CHF im Jahr · Abzüge 13,4 %

entspricht ≈ 7.074 € im Monat

  • Netto · 86,6 % 6.503,50 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,4 % 1.002,52 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt7.506,00 CHF90.072,00 CHF
AHV/IV/EO − 397,82 CHF − 4.773,84 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 82,57 CHF − 990,84 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 108,09 CHF − 1.297,08 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 33,78 CHF − 405,36 CHF
Pensionskasse (BVG) − 380,26 CHF − 4.563,12 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.002,52 CHF− 12.030,24 CHF
Nettogehalt6.503,50 CHF78.042,00 CHF

Mit Quellensteuer (622,25 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 5.881,25 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.