Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

6.348,48 CHF / Monat

≈ 76.182 CHF im Jahr · Abzüge 13,3 %

entspricht ≈ 6.884 € im Monat

  • Netto · 86,7 % 6.348,48 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,3 % 974,52 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt7.323,00 CHF87.876,00 CHF
AHV/IV/EO − 388,12 CHF − 4.657,44 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 80,55 CHF − 966,60 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 105,45 CHF − 1.265,40 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 32,95 CHF − 395,40 CHF
Pensionskasse (BVG) − 367,45 CHF − 4.409,40 CHF
Sozialabgaben gesamt− 974,52 CHF− 11.694,24 CHF
Nettogehalt6.348,48 CHF76.181,76 CHF

Mit Quellensteuer (592,43 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 5.756,05 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.