Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.502,22 CHF / Monat

≈ 66.027 CHF im Jahr · Abzüge 13,0 %

entspricht ≈ 5.966 € im Monat

  • Netto · 87,0 % 5.502,22 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,0 % 821,78 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt6.324,00 CHF75.888,00 CHF
AHV/IV/EO − 335,17 CHF − 4.022,04 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 69,56 CHF − 834,72 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 91,07 CHF − 1.092,84 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 28,46 CHF − 341,52 CHF
Pensionskasse (BVG) − 297,52 CHF − 3.570,24 CHF
Sozialabgaben gesamt− 821,78 CHF− 9.861,36 CHF
Nettogehalt5.502,22 CHF66.026,64 CHF

Mit Quellensteuer (451,53 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 5.050,69 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.