Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.392,10 CHF / Monat

≈ 64.705 CHF im Jahr · Abzüge 12,9 %

entspricht ≈ 5.844 € im Monat

  • Netto · 87,1 % 5.392,10 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,9 % 801,89 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt6.194,00 CHF74.328,00 CHF
AHV/IV/EO − 328,28 CHF − 3.939,36 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 68,13 CHF − 817,56 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 89,19 CHF − 1.070,28 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 27,87 CHF − 334,44 CHF
Pensionskasse (BVG) − 288,42 CHF − 3.461,04 CHF
Sozialabgaben gesamt− 801,89 CHF− 9.622,68 CHF
Nettogehalt5.392,10 CHF64.705,20 CHF

Mit Quellensteuer (432,96 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.959,14 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.