Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.379,39 CHF / Monat

≈ 64.553 CHF im Jahr · Abzüge 12,9 %

entspricht ≈ 5.869 € im Monat

  • Netto · 87,1 % 5.379,39 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,9 % 799,62 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt6.179,00 CHF74.148,00 CHF
AHV/IV/EO − 327,49 CHF − 3.929,88 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 67,97 CHF − 815,64 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 88,98 CHF − 1.067,76 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 27,81 CHF − 333,72 CHF
Pensionskasse (BVG) − 287,37 CHF − 3.448,44 CHF
Sozialabgaben gesamt− 799,62 CHF− 9.595,44 CHF
Nettogehalt5.379,39 CHF64.552,68 CHF

Mit Quellensteuer (431,91 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.947,48 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.