Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.314,17 CHF / Monat

≈ 63.770 CHF im Jahr · Abzüge 12,9 %

entspricht ≈ 5.781 € im Monat

  • Netto · 87,1 % 5.314,17 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,9 % 787,84 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt6.102,00 CHF73.224,00 CHF
AHV/IV/EO − 323,41 CHF − 3.880,92 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 67,12 CHF − 805,44 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 87,87 CHF − 1.054,44 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 27,46 CHF − 329,52 CHF
Pensionskasse (BVG) − 281,98 CHF − 3.383,76 CHF
Sozialabgaben gesamt− 787,84 CHF− 9.454,08 CHF
Nettogehalt5.314,17 CHF63.770,04 CHF

Mit Quellensteuer (424,09 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.890,08 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.