Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.259,95 CHF / Monat

≈ 63.119 CHF im Jahr · Abzüge 12,9 %

entspricht ≈ 5.730 € im Monat

  • Netto · 87,1 % 5.259,95 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,9 % 778,05 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt6.038,00 CHF72.456,00 CHF
AHV/IV/EO − 320,01 CHF − 3.840,12 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 66,42 CHF − 797,04 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 86,95 CHF − 1.043,40 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 27,17 CHF − 326,04 CHF
Pensionskasse (BVG) − 277,50 CHF − 3.330,00 CHF
Sozialabgaben gesamt− 778,05 CHF− 9.336,60 CHF
Nettogehalt5.259,95 CHF63.119,40 CHF

Mit Quellensteuer (413,60 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.846,35 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.