Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

5.204,04 CHF / Monat

≈ 62.448 CHF im Jahr · Abzüge 12,9 %

entspricht ≈ 5.660 € im Monat

  • Netto · 87,1 % 5.204,04 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,9 % 767,96 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.972,00 CHF71.664,00 CHF
AHV/IV/EO − 316,52 CHF − 3.798,24 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 65,69 CHF − 788,28 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 86,00 CHF − 1.032,00 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 26,87 CHF − 322,44 CHF
Pensionskasse (BVG) − 272,88 CHF − 3.274,56 CHF
Sozialabgaben gesamt− 767,96 CHF− 9.215,52 CHF
Nettogehalt5.204,04 CHF62.448,48 CHF

Mit Quellensteuer (405,50 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.798,54 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.