Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.991,42 CHF / Monat

≈ 59.897 CHF im Jahr · Abzüge 12,8 %

entspricht ≈ 5.400 € im Monat

  • Netto · 87,2 % 4.991,42 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,8 % 729,57 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.721,00 CHF68.652,00 CHF
AHV/IV/EO − 303,21 CHF − 3.638,52 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 62,93 CHF − 755,16 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 82,38 CHF − 988,56 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 25,74 CHF − 308,88 CHF
Pensionskasse (BVG) − 255,31 CHF − 3.063,72 CHF
Sozialabgaben gesamt− 729,57 CHF− 8.754,84 CHF
Nettogehalt4.991,42 CHF59.897,04 CHF

Mit Quellensteuer (373,01 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.618,41 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.