Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.920,27 CHF / Monat

≈ 59.043 CHF im Jahr · Abzüge 12,7 %

entspricht ≈ 5.332 € im Monat

  • Netto · 87,3 % 4.920,27 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,7 % 716,74 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.637,00 CHF67.644,00 CHF
AHV/IV/EO − 298,76 CHF − 3.585,12 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 62,01 CHF − 744,12 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 81,17 CHF − 974,04 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 25,37 CHF − 304,44 CHF
Pensionskasse (BVG) − 249,43 CHF − 2.993,16 CHF
Sozialabgaben gesamt− 716,74 CHF− 8.600,88 CHF
Nettogehalt4.920,27 CHF59.043,24 CHF

Mit Quellensteuer (360,77 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.559,50 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.