Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.892,31 CHF / Monat

≈ 58.708 CHF im Jahr · Abzüge 12,7 %

entspricht ≈ 5.351 € im Monat

  • Netto · 87,3 % 4.892,31 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,7 % 711,69 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.604,00 CHF67.248,00 CHF
AHV/IV/EO − 297,01 CHF − 3.564,12 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 61,64 CHF − 739,68 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 80,70 CHF − 968,40 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 25,22 CHF − 302,64 CHF
Pensionskasse (BVG) − 247,12 CHF − 2.965,44 CHF
Sozialabgaben gesamt− 711,69 CHF− 8.540,28 CHF
Nettogehalt4.892,31 CHF58.707,72 CHF

Mit Quellensteuer (358,66 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.533,65 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.