Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.802,52 CHF / Monat

≈ 57.630 CHF im Jahr · Abzüge 12,6 %

entspricht ≈ 5.205 € im Monat

  • Netto · 87,4 % 4.802,52 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,6 % 695,48 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.498,00 CHF65.976,00 CHF
AHV/IV/EO − 291,39 CHF − 3.496,68 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 60,48 CHF − 725,76 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 79,17 CHF − 950,04 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 24,74 CHF − 296,88 CHF
Pensionskasse (BVG) − 239,70 CHF − 2.876,40 CHF
Sozialabgaben gesamt− 695,48 CHF− 8.345,76 CHF
Nettogehalt4.802,52 CHF57.630,24 CHF

Mit Quellensteuer (341,43 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.461,09 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.