Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.785,57 CHF / Monat

≈ 57.427 CHF im Jahr · Abzüge 12,6 %

entspricht ≈ 5.161 € im Monat

  • Netto · 87,4 % 4.785,57 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,6 % 692,42 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.478,00 CHF65.736,00 CHF
AHV/IV/EO − 290,33 CHF − 3.483,96 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 60,26 CHF − 723,12 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 78,88 CHF − 946,56 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 24,65 CHF − 295,80 CHF
Pensionskasse (BVG) − 238,30 CHF − 2.859,60 CHF
Sozialabgaben gesamt− 692,42 CHF− 8.309,04 CHF
Nettogehalt4.785,57 CHF57.426,84 CHF

Mit Quellensteuer (340,18 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.445,39 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.