Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

4.716,96 CHF / Monat

≈ 56.604 CHF im Jahr · Abzüge 12,6 %

entspricht ≈ 5.101 € im Monat

  • Netto · 87,4 % 4.716,96 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 12,6 % 680,05 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt5.397,00 CHF64.764,00 CHF
AHV/IV/EO − 286,04 CHF − 3.432,48 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 59,37 CHF − 712,44 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 77,72 CHF − 932,64 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 24,29 CHF − 291,48 CHF
Pensionskasse (BVG) − 232,63 CHF − 2.791,56 CHF
Sozialabgaben gesamt− 680,05 CHF− 8.160,60 CHF
Nettogehalt4.716,96 CHF56.603,52 CHF

Mit Quellensteuer (327,60 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 4.389,36 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.