Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

15.398,72 CHF / Monat

≈ 184.785 CHF im Jahr · Abzüge 14,2 %

entspricht ≈ 16.636 € im Monat

  • Netto · 85,8 % 15.398,72 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,2 % 2.555,28 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt17.954,00 CHF215.448,00 CHF
AHV/IV/EO − 951,56 CHF − 11.418,72 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 152,77 CHF − 1.833,24 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 258,54 CHF − 3.102,48 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 80,79 CHF − 969,48 CHF
Pensionskasse (BVG) − 1.111,62 CHF − 13.339,44 CHF
Sozialabgaben gesamt− 2.555,28 CHF− 30.663,36 CHF
Nettogehalt15.398,72 CHF184.784,64 CHF

Mit Quellensteuer (3.010,89 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 12.387,83 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.