Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

14.851,03 CHF / Monat

≈ 178.212 CHF im Jahr · Abzüge 14,2 %

entspricht ≈ 16.067 € im Monat

  • Netto · 85,8 % 14.851,03 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,2 % 2.460,97 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt17.312,00 CHF207.744,00 CHF
AHV/IV/EO − 917,54 CHF − 11.010,48 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 149,56 CHF − 1.794,72 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 249,29 CHF − 2.991,48 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 77,90 CHF − 934,80 CHF
Pensionskasse (BVG) − 1.066,68 CHF − 12.800,16 CHF
Sozialabgaben gesamt− 2.460,97 CHF− 29.531,64 CHF
Nettogehalt14.851,03 CHF178.212,36 CHF

Mit Quellensteuer (2.903,22 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 11.947,81 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.