Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

12.070,78 CHF / Monat

≈ 144.849 CHF im Jahr · Abzüge 14,1 %

entspricht ≈ 13.009 € im Monat

  • Netto · 85,9 % 12.070,78 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,1 % 1.982,23 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt14.053,00 CHF168.636,00 CHF
AHV/IV/EO − 744,81 CHF − 8.937,72 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 133,27 CHF − 1.599,24 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 202,36 CHF − 2.428,32 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 63,24 CHF − 758,88 CHF
Pensionskasse (BVG) − 838,55 CHF − 10.062,60 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.982,23 CHF− 23.786,76 CHF
Nettogehalt12.070,78 CHF144.849,36 CHF

Mit Quellensteuer (2.018,01 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 10.052,77 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.