Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

11.934,28 CHF / Monat

≈ 143.211 CHF im Jahr · Abzüge 14,1 %

entspricht ≈ 12.934 € im Monat

  • Netto · 85,9 % 11.934,28 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,1 % 1.958,73 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt13.893,00 CHF166.716,00 CHF
AHV/IV/EO − 736,33 CHF − 8.835,96 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 132,47 CHF − 1.589,64 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 200,06 CHF − 2.400,72 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 62,52 CHF − 750,24 CHF
Pensionskasse (BVG) − 827,35 CHF − 9.928,20 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.958,73 CHF− 23.504,76 CHF
Nettogehalt11.934,28 CHF143.211,36 CHF

Mit Quellensteuer (1.972,81 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 9.961,47 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.