Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

Ihre Angaben

Zurücksetzen
Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

10.890,09 CHF / Monat

≈ 130.681 CHF im Jahr · Abzüge 14,0 %

entspricht ≈ 11.765 € im Monat

  • Netto · 86,0 % 10.890,09 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,0 % 1.778,92 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt12.669,00 CHF152.028,00 CHF
AHV/IV/EO − 671,46 CHF − 8.057,52 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 126,35 CHF − 1.516,20 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 182,43 CHF − 2.189,16 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 57,01 CHF − 684,12 CHF
Pensionskasse (BVG) − 741,67 CHF − 8.900,04 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.778,92 CHF− 21.347,04 CHF
Nettogehalt10.890,09 CHF130.681,08 CHF

Mit Quellensteuer (1.660,91 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 9.229,18 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.