Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

10.451,59 CHF / Monat

≈ 125.419 CHF im Jahr · Abzüge 14,0 %

entspricht ≈ 11.327 € im Monat

  • Netto · 86,0 % 10.451,59 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,0 % 1.703,42 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt12.155,00 CHF145.860,00 CHF
AHV/IV/EO − 644,22 CHF − 7.730,64 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 123,78 CHF − 1.485,36 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 175,03 CHF − 2.100,36 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 54,70 CHF − 656,40 CHF
Pensionskasse (BVG) − 705,69 CHF − 8.468,28 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.703,42 CHF− 20.441,04 CHF
Nettogehalt10.451,59 CHF125.419,08 CHF

Mit Quellensteuer (1.530,31 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 8.921,28 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.