Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

9.793,00 CHF / Monat

≈ 117.516 CHF im Jahr · Abzüge 14,0 %

entspricht ≈ 10.580 € im Monat

  • Netto · 86,0 % 9.793,00 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 14,0 % 1.590,01 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt11.383,00 CHF136.596,00 CHF
AHV/IV/EO − 603,30 CHF − 7.239,60 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 119,92 CHF − 1.439,04 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 163,92 CHF − 1.967,04 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 51,22 CHF − 614,64 CHF
Pensionskasse (BVG) − 651,65 CHF − 7.819,80 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.590,01 CHF− 19.080,12 CHF
Nettogehalt9.793,00 CHF117.516,00 CHF

Mit Quellensteuer (1.350,02 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 8.442,98 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.