Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

9.150,61 CHF / Monat

≈ 109.807 CHF im Jahr · Abzüge 13,9 %

entspricht ≈ 9.917 € im Monat

  • Netto · 86,1 % 9.150,61 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,9 % 1.479,39 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt10.630,00 CHF127.560,00 CHF
AHV/IV/EO − 563,39 CHF − 6.760,68 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 116,15 CHF − 1.393,80 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 153,07 CHF − 1.836,84 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 47,84 CHF − 574,08 CHF
Pensionskasse (BVG) − 598,94 CHF − 7.187,28 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.479,39 CHF− 17.752,68 CHF
Nettogehalt9.150,61 CHF109.807,32 CHF

Mit Quellensteuer (1.188,43 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.962,18 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.