Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz

Was vom Bruttolohn bleibt: AHV, ALV, Pensionskasse und Quellensteuer nach den Tarifen 2026 aller Kantone.

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Jahre
Kirchenmitglied
Quellensteuer

Ja für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (z. B. B-Bewilligung) und Grenzgänger. Schweizer und C-Bewilligte zahlen ihre Steuern später über die Veranlagung.

Ihr Nettogehalt

8.758,47 CHF / Monat

≈ 105.102 CHF im Jahr · Abzüge 13,9 %

entspricht ≈ 9.492 € im Monat

  • Netto · 86,1 % 8.758,47 CHF
  • Steuern · 0,0 % 0,00 CHF
  • Sozialabgaben · 13,9 % 1.409,53 CHF
Abzüge im Einzelnen
PositionMonatJahr
Bruttogehalt10.168,00 CHF122.016,00 CHF
AHV/IV/EO − 538,90 CHF − 6.466,80 CHF
Arbeitslosenversicherung (ALV) − 111,85 CHF − 1.342,20 CHF
Nichtberufsunfall (NBU) − 146,42 CHF − 1.757,04 CHF
Krankentaggeld (KTG) − 45,76 CHF − 549,12 CHF
Pensionskasse (BVG) − 566,60 CHF − 6.799,20 CHF
Sozialabgaben gesamt− 1.409,53 CHF− 16.914,36 CHF
Nettogehalt8.758,47 CHF105.101,64 CHF

Mit Quellensteuer (1.095,09 CHF, z. B. B-Bewilligung oder Grenzgänger) blieben 7.663,38 CHF. Ohne Quellensteuer zahlen Sie Ihre Steuern später über die Veranlagung – legen Sie dafür etwas zurück.

Berechnung bereitgestellt von lohncomputer.ch. Rechenjahr 2026, Monatswerte; Jahreswerte = 12 × Monat, ohne Einmalzahlungen. Alle Angaben ohne Gewähr.

So wird gerechnet

Sozialabgaben: AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Pensionskasse (BVG); das Alter bestimmt den Beitrag an die Pensionskasse.

Quellensteuer: nach den Tarifen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung für den gewählten Kanton, Zivilstand und die Zahl der Kinder; Grenzgänger mit 4,5 %. Sie wird nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C und bei Grenzgängern vom Lohn abgezogen.

Nicht berücksichtigt: 13. Monatslohn und Boni – geben Sie den Jahreslohn ein, wird er durch 12 geteilt.